Ob Friseursalon, Café oder Restaurant: Sobald dein Betrieb bestimmte Umsatzgrenzen überschreitet, verlangt das Finanzamt eine Registrierkasse mit Manipulationsschutz. Hier findest du die Regeln im Überblick — und was sie für deinen Alltag bedeuten.
Stand: Juli 2026. Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben dir deine Steuerberatung und das BMF.
Die zwei Umsatzgrenzen
Die Registrierkassenpflicht (§ 131b Bundesabgabenordnung) gilt, wenn dein Betrieb beide Grenzen überschreitet:
- 15.000 € Jahresumsatz je Betrieb und
- davon mehr als 7.500 € Barumsätze im Jahr.
Wichtig dabei: Als „Barumsatz” zählt nicht nur Bargeld. Auch Bankomat- und Kreditkartenzahlungen vor Ort, Zahlungen per Handy sowie eingelöste Gutscheine gelten als Barumsätze. Wer also fast nur Kartenzahlung annimmt, fällt trotzdem unter die Registrierkassenpflicht.
Liegst du unter diesen Grenzen, darfst du deine Losung vereinfacht ermitteln — eine Registrierkasse ist aber auch dann oft die praktischere Lösung, weil Belege, Berichte und die Übergabe an die Steuerberatung automatisch mitlaufen.
Ab wann genau gilt die Pflicht?
Überschreitest du die Grenzen erstmals, beginnt die Registrierkassenpflicht mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Grenzen überschritten wurden. Du hast also einige Monate Zeit, ein Kassensystem einzurichten — warten solltest du trotzdem nicht, denn Einrichtung, Registrierung über FinanzOnline und Startbeleg brauchen etwas Vorlauf.
Belegpflicht: ab dem ersten Euro
Unabhängig von den Umsatzgrenzen gilt die Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO): Du musst ab dem ersten Barumsatz einen Beleg ausstellen und deiner Kundschaft übergeben. Der Beleg kann gedruckt oder elektronisch sein — mit Orderlyze zum Beispiel auch als E-Beleg per QR-Code direkt aufs Handy.
Die wichtigsten Ausnahmen
- „Kalte-Hände”-Regelung: Für Umsätze im Freien (z. B. Marktstände, Schneebars, mobile Verkaufsstände) gilt bis 30.000 € Jahresumsatz eine vereinfachte Losungsermittlung per Kassasturz.
- Onlineshops: Reine Online-Umsätze ohne Barzahlung fallen nicht unter die Registrierkassenpflicht.
- Kleine Vereinsfeste und bestimmte Automaten-Umsätze sind ebenfalls ausgenommen.
Für die klassische Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe wie Friseure oder Kosmetikstudios greifen diese Ausnahmen in der Praxis selten.
Was deine Registrierkasse können muss
Seit 1. April 2017 muss jede Registrierkasse in Österreich einen Manipulationsschutz nach RKSV haben: eine Signaturerstellungseinheit, ein Datenerfassungsprotokoll und einen QR-Code auf jedem Beleg. Was das im Detail bedeutet und welche Pflichten (Startbeleg, Jahresbeleg & Co.) dazugehören, erklären wir im Artikel RKSV einfach erklärt.
Mit einem modernen Cloud-Kassensystem musst du dich darum kaum kümmern: Bei Orderlyze ist die Finanzamt-Signatur in jedem Paket enthalten — das System ist zu 100 % RKSV-konform, und in Deutschland KassenSichV- und TSE-konform.
Was passiert, wenn ich keine Kasse habe?
Wer trotz Pflicht keine (konforme) Registrierkasse einsetzt, riskiert eine Finanzordnungswidrigkeit mit Geldstrafen von mehreren tausend Euro — und bei Prüfungen eine Schätzung der Umsätze durch das Finanzamt. Das ist fast immer teurer als die Kasse selbst: Ein vollwertiges Kassensystem gibt es ab 39 € im Monat.
Kurz zusammengefasst
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Ab wann Registrierkassenpflicht? | Ab 15.000 € Jahresumsatz, davon über 7.500 € bar (inkl. Kartenzahlung vor Ort) |
| Ab wann Belegpflicht? | Ab dem ersten Barumsatz |
| Welcher Standard? | RKSV-Manipulationsschutz (seit 1.4.2017) |
| Wichtigste Ausnahme | „Kalte Hände” bis 30.000 € Jahresumsatz |
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