AGB | Orderlyze
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

 

1.1 Für den Geschäftsverkehr von Orderlyze GmbH, Inhaber Simon Söllinger, Oberer Stadtplatz 9/2, A-4710 Grieskirchen, (im Folgenden "wir", oder "uns") gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB"). Unser Vertragspartner wird nachfolgend "Vertragspartner" genannt. Die AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit uns, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

 

1.2 Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

 

1.3 Links und Verweise auf Dokumente und Websites in diesen AGB entsprechen dem tagesaktuellen Stand. Diese unterliegen Veränderungen und stellen keinen integralen Teil der AGB dar.

 

1.4 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie z.B. Kunde/Kundin, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

 

2 Begriffsbestimmungen

 

Soweit nicht anders angemerkt, gelten für diese AGB die folgenden Definitionen:

Account                 Benutzerkonto des Vertragspartner für die Verwendung der Software;

Echtbetrieb         Betriebsart der Software, die die Veränderung aller finanzrechtlich relevanten Daten ausschließt;

Kassenoberfläche             graphische Benutzeroberfläche, die für das Erstellen von Rechnungen vorgesehen, für die Berührungseingabe optimiert ist und als App sowie Webanwendung angeboten wird;

Abonnement oder Abo                   durch die Vertragsdauer zeitlich befristetes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software;

Zusatz-Abo         durch die Vertragsdauer zeitlich befristetes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung bestimmter Zusatzfunktionen der Software;

Orderlyze-App mobile Applikation der Kassenoberfläche;

Software               die vertragsgegenständliche Software von uns;

Testbetrieb         Betriebsart der Software, die keine den finanzrechtlichen Vorgaben entsprechende Kasse darstellt und vor Wechsel in den Echtbetrieb zur Verfügung steht;

Verwaltungsoderfläche                 graphische Benutzeroberfläche (Weboberfläche), die für die Konfiguration und Verwaltung der Kassenoberfläche sowie Maus-/Tastatureingabe konzipiert und über den Webbrowser abrufbar ist;

ZDA        Zertifizierungsdiensteanbieter;

 

3. Beschränkungen des Vertragsabschlusses

 

3.1 Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des UGB (Unternehmensgesetzbuch) in der jeweils geltenden Fassung. Im Zuge des Vertragsabschlusses behalten wir uns die Überprüfung der Unternehmereigenschaft des Vertragspartners ausdrücklich vor. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG (Konsumentenschutzgesetz) in der jeweils geltenden Fassung ab.

 

 

4 Vertragsabschluss

 

4.1 Ein Vertragsabschluss zwischen uns und dem Vertragspartner kann auf folgende Arten erfolgen:

4.1.1 mittels Zusendung eines Angebots durch uns,

4.1.2 an einem Verkaufsstandort von uns,

4.1.3 im Online-Shop von uns,

4.1.4 durch Nutzung der "Software" durch den Vertragspartner.

 

4.2 Wenn ein Vertragspartner von uns per E-Mail ein Angebot (bzw. einen Link zu einem Angebot) erhält, gilt der Vertrag als abgeschlossen, sobald er das Angebot mittels Anklicken der entsprechenden Schaltfläche oder via E-Mail verbindlich bestätigt (Annahme). Der Zeitraum, in dem das Angebot gültig ist, wird in dem jeweiligen Angebot festgelegt. Mit Annahme des Angebots ist der Vertrag zustande gekommen und der Vertragspartner ist zur Zahlung verpflichtet.

 

4.3 Im Falle des Vertragsabschlusses an einem Verkaufsstandort von uns, kommt der Vertrag dadurch zustande, dass dem Vertragspartner persönlich ein Angebot unterbreitet wird und der Vertragspartner dieses (auch mündlich oder konkludent) annimmt.

 

4.4 Im Online-Shop geht das Angebot zum Abschluss eines Vertrages vom jeweiligen Vertragspartner aus, indem er nach vollständigem Ausfüllen der Bestellseiten den entsprechenden Button für den verbindlichen Kauf anklickt. An dieses Angebot bleibt der Vertragspartner 14 Tage ab Betätigen der Schaltfläche gebunden. Der Vertrag kommt verbindlich zustande, wenn wir das Angebot innerhalb dieser Frist annehmen. Mit Annahme des Angebots durch uns ist der Vertragspartner zur Zahlung verpflichtet. Die Vertragsannahme erklären wir entweder durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder der Rechnung in einer separaten E-Mail, sobald die Ware unser Lager verlässt (Versandbestätigung) oder spätestens durch Auslieferung der Ware. Dies gilt auch, wenn der Vertragspartner aufgrund der gewählten Zahlungsart den Kaufpreis bereits vor Vertragsschluss bezahlt hat oder zur Zahlung angewiesen wurde. Soweit wir in diesem Fall die Bestellung ausnahmsweise mangels Warenverfügbarkeit nicht annehmen können oder der Vertrag aus sonstigen Gründen nicht zustande kommt, werden wir die Vorauszahlung unverzüglich erstatten.

 

4.5 Im Falle des Vertragsabschlusses durch Nutzung der Software durch den Vertragspartner kommt der Vertrag dadurch zustande, dass dem Vertragspartner die Verwendung der Software durch Zuweisung eines "Abos" ermöglicht wird und der Vertragspartner nach Akzeptieren der AGB in der jeweils gültigen Fassung von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.

 

4.6 Mit Vertragsabschluss entsteht für den Vertragspartner der Anspruch auf den Gebrauch seines Abos. Sofern der Vertragspartner keinen "Testzugang" genutzt hat, erhält er Zugriff auf sein Benutzerkonto, in das er sich mittels Unternehmenskennung (E-Mail) und Passwort einloggen kann (im Folgenden "Account").

 

4.7 Wenn der Vertragspartner Zusatzleistungen von anderen Unternehmen oder Dienstleistern mithilfe von bzw. über uns hinzubucht, treten wir als bloßer Vertragsmittler auf und hat der Vertragspartner mit dem jeweiligen Unternehmen bzw. Dienstleister, sofern nicht explizit anderes vereinbart wird, einen eigenständigen Vertrag.

 

4.8 Die Informationsverpflichtungen des § 9 Abs 1 und Abs 2 sowie die Verpflichtungen des § 10 Abs 1 und Abs 2 ECG (E-Commerce-Gesetz) werden von den Vertragsparteien einvernehmlich abbedungen.

 

5 Vertragsgegenstand

 

5.1 Aufgrund dieses Vertrages wird dem Vertragspartner das entgeltliche Recht zur Nutzung der Software eingeräumt. Der Vertragspartner erhält mangels anderer Vereinbarung das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages begrenzte, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche und inhaltlich auf den Verwendungszweck im Rahmen des Unternehmens des Vertragspartner beschränkte Nutzungsrecht der Software.

 

5.2 Optional können folgende Produkte und Leistungen von uns angeboten werden: Hardware zum Kauf oder zur Überlassung auf Zeit sowie Beratungs- und Installationsleistungen im Zusammenhang mit der Software.

 

5.3 Die Software wird als Software as a Service (SaaS) zur Verfügung gestellt. Sie besteht aus der Kassenoberfläche (Orderlyze-App) und der Verwaltungsoderfläche (Web-App).

 

5.4 Für die Zurverfügungstellung der Software bestehen unterschiedliche Tarifmodelle. Die genauen Kosten und Funktionen der einzelnen Tarife können der "Website" entnommen werden. Es handelt sich hierbei nicht um einen integralen Teil der AGB. Die Tarife werden tagesaktuell dargestellt und entsprechen unter Umständen nicht dem Tarif des Vertragspartners.

 

5.5 Wir können auch Tarife, die mit einem bestimmten Transaktionsvolumen beschränkt sind, vorsehen. Hierbei wird ein befristeter Vertrag abgeschlossen, der die Erstellung von Rechnungen bis zu einer bestimmten Anzahl von Rechnungen ermöglicht. Die Erweiterung des Transaktionsvolumens ist möglich.

 

5.6 Zur Nutzung der Software benötigt der Vertragspartner ein Abo. Abhängig vom Vertrag des Vertragspartner ist eine gewisse Anzahl an Abos inkludiert. Zusätzliche Abos können hinzugebucht oder abbestellt werden. Der Vertragspartner darf seine Abos nur für eigene Zwecke benutzen und diese unter keinen Umständen an Dritte übertragen, unterlizenzieren oder sonst verfügbar machen.

 

5.7 Die Nutzung der Kassenoberfläche ist abhängig von der Anzahl der erworbenen Abos. Ein Abo berechtigt den Vertragspartner zur Nutzung der Kassenoberfläche auf einer beliebigen Anzahl von Geräten (Smartphones, Tablets oder Computer). Allerdings kann mit einem Abo nur ein Gerät zeitgleich verwendet werden. Für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten sind zusätzliche Abos erforderlich.

 

5.8 Die Nutzung der Verwaltungsoderfläche ist abhängig vom gewählten Tarif. Tarife können eine begrenzte oder eine unbegrenzte Anzahl von Abos für die Verwaltungsoderfläche vorsehen. In letzterem Fall kann die Verwaltungsoderfläche auch ohne den Erwerb von zusätzlichen Abos auf mehreren Geräten zeitgleich verwendet werden. Bei begrenzten Abos für die Verwaltungsoderfläche kann pro Abo nur ein Gerät zeitgleich genutzt werden.

 

5.9 Die konkret geschuldete Leistung und das Entgelt bestimmen sich nach dem persönlichen Angebot des jeweiligen Vertragspartner.

 

5.10 Gegen eine bestimmte Gebühr (Höhe wird mit dem jeweiligen Vertragspartner individuell vereinbart) kann der Tarif für die Software gewechselt werden. Zu beachten ist jedoch, dass ein Wechsel nicht für jedes Tarifmodell möglich ist. Der Vertragspartner hat keinen Rechtsanspruch auf einen Tarif-Wechsel, wenn dieser für das konkrete Tarifmodell nicht vorgesehen ist.

 

5.11 Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor der Stellung eines Angebots getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Auskünfte oder Zusicherungen von bestimmten Eigenschaften sind sohin nicht bindend, sofern diese nicht auch von uns schriftlich bestätigt wurden.

 

6 Nutzungsvoraussetzungen

 

6.1 Voraussetzung für die Nutzung der Software ist die Installation der "Orderlyze-APP". Bei Verwendung der Orderlyze-App ist der Vertragspartner selbst dafür verantwortlich, stets die neueste Version auf seinen Endgeräten zu installieren. Der Funktionsumfang der Software ist abhängig von der jeweils verwendeten Plattform.

 

6.2 Der Vertragspartner selbst hat sicherzustellen, dass die aktuellen Sicherheitsupdates seines Webbrowsers und seines Betriebssystems installiert sind und dass die verwendete Hardware für den Betrieb der Software geeignet ist. Der Vertragspartner ist allein für die Funktionsfähigkeit seiner Hardware verantwortlich, sofern diese nicht von uns bereitgestellt wurde.

 

6.3 Da die Software cloudbasiert ist, ist für deren Nutzung eine aktive Internetverbindung erforderlich. Es liegt in der Verantwortung des Vertragspartners sicherzustellen, dass er über eine sichere Internetanbindung mit ausreichender Bandbreite verfügt.

 

6.4 Die Verwendung der Software ist ausschließlich für legale Zwecke gestattet. Nicht zulässig ist demnach beispielsweise die Nutzung für den Verkauf von illegalen Produkten. Wir behalten uns das Recht vor, missbräuchlich verwendete Accounts jederzeit und ohne Ankündigung zu sperren.

 

6.5 Der Vertragspartner trägt die entsprechenden Daten seines Betriebes, wie z.B. Produkte, Preise, Steuersätze, Kunden und Mitarbeiter, eigenständig in die Software ein. Diese Daten bilden die Grundlage für die folgende Verwendung der Software. Der Vertragspartner ist selbst für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten verantwortlich.

 

7 Finanzrechtliche Bestimmungen

 

7.1 Die finanzrechtliche Inbetriebnahme der Software erfolgt mittels Übernahme in den "Echtbetrieb" und wird individuell mit dem Vertragspartner vereinbart bzw. von diesem durchgeführt. Im Zweifel erfolgt dies mit Erstaktivierung des Accounts. Mit der Inbetriebnahme startet der Umsatzzähler bei EUR 0,-. Es obliegt der Verantwortung des Vertragspartner zu überprüfen, dass keine Testbuchungen bei Inbetriebnahme enthalten sind.

 

7.2 Ab Übernahme von uns in den Echtbetrieb werden Rechnungen erstellt, die zwecks Manipulationsschutz weder gelöscht noch unprotokolliert verändert werden können. Alle Rechnungsdaten werden im Rahmen steuerrechtlicher Vorgaben gespeichert. Ein nachträgliches Löschen der Daten, die den finanzrechtlichen Vorgaben unterliegen, ist nicht möglich. Stornierte Buchungen bleiben mit der entsprechenden Anmerkung im System gespeichert.

 

7.3 Vor der Übernahme in den Echtbetrieb befindet sich die Software im "Testbetrieb". Ein Wechsel in den Echtbetrieb ist nur möglich, wenn ein Abo beim jeweiligen Account des Vertragspartner hinterlegt ist.

 

7.4 Der Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich die Konfiguration der Software entsprechend der auf ihn anwendbaren finanzrechtlichen Vorschriften vorzunehmen sowie eventuell notwendige physische Sicherungen bzw. Archivierungen durchzuführen. Wir erbringen ausdrücklich keine steuer- oder finanzrechtlichen Beratungsleistungen für den Vertragspartner, sondern beraten ausschließlich in Bezug auf die Funktionen sowie die Verwendung der Software.

 

7.5 Nach Beendigung des Vertrages zwischen uns und dem Vertragspartner ist der Vertragspartner selbst dafür verantwortlich seine für die finanzrechtlichen Aufbewahrungspflichten notwendigen Daten zu exportieren und für die buchhalterisch festgeschriebene Zeit zu sichern sowie etwaige Meldungen an die Finanzbehörden vorzunehmen.

 Zusatzbestimmung für Vertragspartner, die der österreichischen BAO (Bundesabgabenordnung) bzw. der RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) oder der deutschen KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) unterliegen:

 

7.6 Die Signaturpflicht des § 131b Abs 2 BAO und der RKSV als auch der deutschen KassenSichV schreibt für Registrierkassen eine technische Sicherheitseinrichtung vor, die mittels einer dem einzelnen Vertragspartner bzw. der Kasse zugeordneten Signaturerstellungseinheit die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen gewährleistet. Jede Signaturerstellungseinheit beinhaltet für den jeweiligen Vertragspartner ein individuell ausgestelltes "Zertifikat". Diese Zertifikate müssen von einem zertifizierten Dienstleister ausgestellt werden, weshalb hierfür zusätzliche Kosten entstehen. Der Vertragspartner ist uneingeschränkt selbst dafür verantwortlich, ein entsprechendes Zertifikat zu erwerben, um die Signaturpflicht zu erfüllen. Wir werden den Vertragspartner jedoch bei der Beantragung des Zertifikats unterstützen.

 

Bestimmungen zur österreichischen BAO und RKSV

 

1. Allgemeines

 

1.1 Seit 01.04.2017 ist in Österreich jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulationen zu schützen. Dabei müssen alle Belege mit einem entsprechenden Zertifikat elektronisch signiert und ein Text oder QR-Code auf dem Beleg angebracht werden. Darüber hinaus muss gemäß RKSV jede Registrierkasse bei FinanzOnline angemeldet werden.

 

1.2 Bei uns wird die Sicherheitseinrichtung ausschließlich in Form eines Hardware-Sicherheitsmoduls (HSM) eines Dienstleisters von uns umgesetzt. Andere Arten von Sicherheitseinrichtungen (z.B. Chipkarten mit entsprechendem Lesegerät) können mit der Software nicht verwendet werden.

 

2 Zertifikat

 

2.1 Zertifikate müssen von einem akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter (im Folgenden "ZDA") für jeden Unternehmer anhand seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID), Global Location Number (GLN) oder Finanz- und Steuernummer ausgestellt werden. Für die Richtigkeit der eingegebenen Daten ist der Vertragspartner selbst verantwortlich.

 

2.2 Es können mit der Software ausschließlich Zertifikate von ZDAs verwendet werden, welche von uns zugelassen werden. Welche Anbieter von uns verwendet werden, kann der Anlage 1 entnommen werden. Bei Kauf eines Zertifikat-Zusatz-Abos schließen wir für den Vertragspartner einen Vertrag mit dem jeweiligen ZDA ab.

 

2.3 Wir behalten uns das Recht vor, den ZDA bei Bedarf zu wechseln. Vertragspartner, die zu diesem Zeitpunkt ein laufendes Zertifikat-Zusatz-Abo haben, werden über diesen Wechsel und eventuelle Kündigungsmöglichkeiten des Vertrages via E-Mail und in der Verwaltungsoderfläche informiert.

 

3 Zertifikat-Zusatz-Abos

 

3.1 Bei uns gibt es unterschiedliche Zertifikat-Zusatz-Abos, welche sich anhand der in einem Jahr enthaltenen Signaturen und der Signaturerstellungsgeschwindigkeit (in Millisekunden) unterscheiden.

 

3.2 Überschreitung des Zertifikat-Zusatz-Abos: Werden innerhalb eines Jahres die enthaltenen Signaturen überschritten, wird automatisch dasselbe Zertifikat-Zusatz-Abo erneut verrechnet. Unabhängig von der Restlaufzeit des Zertifikats wird dabei der volle Preis des Zertifikat-Zusatz-Abos fällig. Die ursprüngliche Zertifikat-Gültigkeitsdauer wird durch die Aufstufung nicht verändert.

 

4 Gültigkeitsdauer und Kündigung

 

4.1 Zertifikate werden ausschließlich für 1 Monat ausgestellt, es sei denn es handelt sich um eine automatische Ausstellung wegen Überschreitung des Zertifikat-Zusatz-Abos. Zertifikate werden jeweils im Vorhinein verrechnet.

 

4.2 Das Zertifikat-Zusatz-Abo wird, sofern keine Kündigung unter Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist erfolgt oder eine andere Vereinbarung vorliegt, nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer verlängert. Die Kündigungsfrist und die Kündigungsform richten sich nach diesen AGB. Im Zweifel geht die Kündigung des Abos über die Software mit der Kündigung des Zertifikat-Zusatz-Abos des Vertragspartner einher.

 

5 Anmeldung der Registrierkasse bei FinanzOnline

 

5.1 Für die Anmeldung der Registrierkasse bei FinanzOnline stehen dem Vertragspartner drei Möglichkeiten zur Verfügung:

5.1.1 automatische Anmeldung,

5.1.2 selbstständige Anmeldung,

5.1.3 Anmeldung durch den eigenen Steuerberater.

 

5.2 Automatische Anmeldung bei FinanzOnline und automatische Prüfung des Startbelegs: Wir bieten dem Vertragspartner die Möglichkeit, dass unser Vertrauens-Wirtschaftstreuhänder kostenpflichtig einen FinanzOnline Webservice-Benutzer anlegt und im Kassensystem des Vertragspartner hinterlegt. Dadurch kann die Kassenanmeldung und auch die Prüfung des Startbelegs vollautomatisch durchgeführt werden. Damit unser Vertrauens-Wirtschaftstreuhänder für den Vertragspartner einen FinanzOnline Webservice-Benutzer anlegen kann, muss der Vertragspartner diesem dafür eine eingeschränkte Wirtschaftstreuhändervollmacht erteilen.

 

5.3 Selbständige, manuelle Anmeldung bei FinanzOnline und manuelle Prüfung des Startbelegs: Bei dieser Art der Anmeldung können wir dem Vertragspartner keinen Support leisten und der Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich, dass die Anmeldung und die Prüfung des Startbelegs ordnungsgemäß durchgeführt werden.

 

5.4 Anmeldung bei FinanzOnline durch den Steuerberater des Kunden: Es besteht die Möglichkeit, dass ein vom Vertragspartner gewählter Steuerberater für diesen einen FinanzOnline Webservice-Benutzer anlegt und in der Kasse hinterlegt oder eine manuelle Anmeldung bei FinanzOnline (ohne Nutzung des FinanzOnline Webservice-Benutzers) durchführt. Hierfür übermitteln wir dem gewählten Steuerberater nach Angabe der entsprechenden E-Mail-Adresse durch den Vertragspartner in der Verwaltungsoderfläche alle für die Anmeldung notwendigen Informationen. Bei dieser Art der Anmeldung können wir dem Vertragspartner keinen Support leisten und der Vertragspartner selbst ist dafür verantwortlich, dass die Anmeldung und die Prüfung des Startbelegs ordnungsgemäß durchgeführt werden.

 

6 Automatische Jahresbelegsprüfung

 

6.1 Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, die nach der RKSV vorgeschriebene Jahresbelegsprüfung entweder manuell selbst durchzuführen oder automatisch von uns durchführen zu lassen.

 

6.3 Bei der manuellen Jahresbelegsprüfung können wir dem Vertragspartner keinen Support leisten und dieser ist selbst dafür verantwortlich, dass die Jahresbelegsprüfung ordnungsgemäß durchgeführt wird.

 

 

 

Bestimmungen zur deutschen KassenSichV

 

1. Allgemeines

 

1.1 Dieser Anhang gilt für Vertragspartner, die der deutschen KassenSichV unterliegen.

 

1.2 Seit dem Jahr 2020 müssen in Deutschland elektronische Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (im Folgenden “TSE”) verfügen, um sie gegen Manipulationen zu schützen. Dabei müssen bestimmte Geschäftsvorfälle elektronisch signiert und Signaturnachweise auf den Belegen angebracht werden.

 

1.3 Wir bedienen uns zur elektronischen Signatur eines externen Dienstleisters, um die Signaturanforderungen cloudbasiert umzusetzen.

 

2 TSE-Zertifikat

 

2.1 Zertifikate für eine TSE müssen von einem zertifizierten Dienstleister für die Kasse eines Unternehmens anhand seiner Daten (z.B. Unternehmensname, Anschrift) ausgestellt werden. Für die Richtigkeit der eingegebenen Daten ist der Vertragspartner selbst verantwortlich.

 

2.2 Es können mit der Software ausschließlich Zertifikate von Dienstleistern verwendet werden, welche von uns zugelassen werden. Welche Anbieter von uns verwendet werden, kann der Anlage 1 entnommen werden. Der Erwerb eines Zertifikat-Zusatz-Abos gilt als Beauftragung zur Ausstattung der Kasse mit einer cloudbasierten TSE. Spätestens ab Verfügbarkeit der zertifizierten TSE hat der Vertragspartner das Zertifikat der Kasse zuzuweisen, sodass bestimmte mit der Kasse des Vertragspartner getätigte Geschäftsvorgänge von diesem Dienstleister signiert werden.

 

2.3 Wir behalten uns das Recht vor, den Dienstleister bei Bedarf zu wechseln. Vertragspartner, die zu diesem Zeitpunkt ein laufendes Zertifikat-Zusatz-Abo haben, werden über diesen Wechsel informiert.

 

3 Zertifikat-Zusatz-Abos

 

3.1 Wir können unterschiedliche Zertifikat-Zusatz-Abos anbieten, welche sich unter anderem in ihrem Umfang, ihrer Laufzeit oder weiteren Eigenschaften (z.B. Anzahl der signierten Belege, Anzahl der Zertifikate, Signaturgeschwindigkeit) unterscheiden können. Die genauen Bedingungen können dem jeweiligen Angebot entnommen werden.

 

3.2 Überschreitung des Zertifikat-Zusatz-Abos: Sofern die Bedingungen eines Zertifikat-Zusatz-Abos ausdrücklich eine Begrenzung (z.B. der Anzahl der signierten Belege, Anzahl der Zertifikate, etc.) vorsieht, behalten wir uns das Recht vor, die Verrechnung eines angemessenen Betrags für die Überschreitung vorzusehen.

 

4 Gültigkeitsdauer und Kündigung

 

4.1 Sofern in den Bedingungen des erworbenen Zertifikat-Zusatz-Abos nichts Gegenteiliges ausdrücklich vorgesehen ist, gilt für erworbene Zertifikat-Zusatz-Abos eine Laufzeit von zwölf Monaten sowie eine Verrechnung im Vorhinein.

 

4.2 Das Zertifikat-Zusatz-Abo wird, sofern keine Kündigung unter Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist erfolgt oder eine andere Vereinbarung vorliegt, nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer verlängert. Die Kündigungsfrist und die Kündigungsform richten sich nach diesen AGB. Im Zweifel geht die Kündigung des Abos über die Software mit der Kündigung des Zertifikat-Zusatz-Abos des Vertragspartner einher.

 

5 An- und Abmeldung von Kassen

 

5.1 Die fristgerechte und gesetzeskonforme An- und Abmeldung von Kassen verbleibt jedoch stets in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartner.

 

5.2 Wir behalten uns das Recht vor, eine Kasse bei längerer Nichtverwendung abzumelden.

 

5.3 Der Vertragspartner berechtigt uns zudem ausdrücklich dazu, sämtliche in Zusammenhang mit der TSE relevanten Authentifizierungsdaten (wie z.B. PIN/PUK-Kombinationen, Login-Daten) für den Vertragspartner zu speichern und diese ohne weitere Rücksprache mit dem Vertragspartner, soweit technisch, notwendig zu verwenden.

 

 

6.3. Unsere Dienstleister

 

….

 

7  Testzugang

 

7.1 Auf der Website oder in der Orderlyze-App kann sich der Vertragspartner für eine Online Demo registrieren (im Folgenden "Testzugang"). Damit kann die Software für einen bestimmten vereinbarten Zeitraum kostenlos und ohne Verpflichtung genutzt werden.

 

7.2 Um den Vertragspartner bei der Einrichtung und Verwendung des Testzugangs zu unterstützen, sind wir berechtigt diesen nach Möglichkeit zu kontaktieren.

 

7.3. Der Testbetrieb stellt keine den finanzrechtlichen Vorgaben entsprechende Kasse dar. Die Verwendung für andere Zwecke als den Testbetrieb ist ausdrücklich untersagt. Er ist insbesondere nicht für buchhalterische oder steuerliche Auswertungen zu verwenden und es dürfen keine Rechnungen an Dritte ausgehändigt werden. Wir behalten uns das Recht vor, missbräuchlich verwendete Accounts jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu sperren.

 

7.4 Im Rahmen des kostenlosen Testzugangs sind jegliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Auf die Supportleistungen besteht während des Testzugangs kein Rechtsanspruch.

 

7.5 Nach Ablauf des Testzugangs wird dieser automatisch deaktiviert. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit die Dauer des Testzugangs zu verlängern. Auf die Verlängerung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

 

7.6 Wenn der Vertragspartner sich nach Verwendung des Testzugangs für die Software entscheidet, wird sein Account für den Echtbetrieb freigeschalten und er kann mit diesem direkt in den Echtbetrieb übergehen. Wir weisen darauf hin, dass beim Wechsel vom Testzugang in den Echtbetrieb alle bis dahin erstellen Rechnungen gelöscht werden. Die Einstellungen, Produktgruppen, Produkte, etc. bleiben erhalten und werden in den Echtbetrieb übernommen.

 

7.7 Die Nutzungsmöglichkeit des Testzugangs kann von uns jederzeit und ohne Angabe eines konkreten Grundes erweitert, verringert oder eingestellt werden.

 

8 Updates & Beta-Funktionen

 

8.1 Wir sind bemüht, die Software stetig zu verbessern und an die sich verändernden technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen anzupassen. Aus diesem Grund können wir neue Funktionen integrieren, aber auch bestehende Funktionen für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer abschalten. Es erfolgt eine regelmäßige Veränderung der Software, die der Vertragspartner im Rahmen des Vertrages mittels Updates zur Verfügung gestellt bekommt.

 

8.2 Sollte ausnahmsweise eine wesentliche und grundlegende Funktion der Software eingeschränkt oder eingestellt werden müssen, so steht dem Vertragspartner – sofern diese Funktion bei Vertragsabschluss bereits Teil des Vertragsinhaltes wurde – ein Sonderkündigungsrecht zu, das er binnen 14 Tagen ab Einschränkung bzw. Einstellung der Funktion wahrzunehmen hat.

 

8.3 Werden zusätzliche Funktionen während der Vertragslaufzeit kostenlos in die Software integriert, so sind wir berechtigt, diese Funktionen jederzeit ohne Ankündigung und fristlos wieder einzustellen.

 

8.4 Wir behalten uns das Recht vor, für gewisse neue Zusatzfeatures, deren Verwendung der Vertragspartner ausdrücklich im Vorhinein zugestimmt hat, zusätzliches Entgelt zu verrechnen.

 

8.5 Wir können dem Vertragspartner anbieten, neue Funktionen der Software, die möglicherweise noch nicht vollständig funktionsfähig sind, vorab zu testen (im Folgenden "Beta-Funktionen"). Die Verwendung von Beta-Funktionen erfolgt unentgeltlich und kann jederzeit von uns beschränkt oder beendet werden. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche in Bezug auf Beta-Funktionen sind ausgeschlossen. Auch die sonstigen in diesen AGB vertraglich festgelegten Pflichten von uns gelten hierfür, soweit gesetzlich zulässig, nicht.

 

9 Support

 

9.1 Support-Leistungen von uns umfassen die folgenden Tätigkeiten nach Vertragsabschluss:

9.1.1 Beratung des Vertragspartner via E-Mail, via Telefon oder persönlich in einer der Betriebsstätten von uns bzgl. der Inbetriebnahme oder Verwendung der Software (im Folgenden "Beratungsleistungen"); unter Beratungsleistungen sind explizit nicht steuer- oder finanzrechtliche Beratungsleistungen zu verstehen, die von uns ausdrücklich nicht erbracht werden.

9.1.2 Behebung von technischen Problemen, die aus der Sphäre von uns stammen (im Folgenden "Störung"); nicht aus der Sphäre von uns stammen insbesondere technische Probleme, die auf Konfigurations- oder Eingabefehlern des Vertragspartners beruhen, die die Internetverbindung des Vertragspartner oder technische Mängel der Hardware des Vertragspartner betreffen, sofern die Hardware nicht von uns bereitgestellt wurde und der Mangel nicht bereits bei der Übergabe vorhanden war.

 

9.2 Treten Störungen bei der Verwendung der Software auf, hat sich der Vertragspartner mittels Telefons oder per E-Mail an office@orderlyze.com an uns zu wenden.

 

9.3 Bei Nicht-Kritischen Störungen beginnen wir in angemessener Frist mit der Behebung des Problems, wobei die Priorisierung der Behebung Nicht-Kritischer Störungen unter anderem von der Anzahl der durch das Problem betroffenen Vertragspartner, der Komplexität des Problems sowie unseren internen Problembehebungskapazitäten abhängen kann.

 

9.4 Liegt keine Störung vor, so sind Support-Leistungen stets Beratungsleistungen. Beratungsleistungen können je nach erworbenem Abo bzw. Vertragstyp kostenlos oder kostenpflichtig sein. Sollten Beratungsleistungen kostenpflichtig sein, so schuldet der Vertragspartner dafür ein angemessenes Entgelt, sofern nicht ein bestimmter Betrag als Entgelt vereinbart wurde. Der Vertragspartner hat in jedem Fall nur dann Anspruch auf Beratungsleistungen, sofern für das Anliegen des Vertragspartner kein anderweitiger Support durch uns geboten wird (z.B. Erklärung auf der "Support-Website").

 

9.5 Sollte ein Vertragspartner ein Problem mit der Software fälschlicherweise als Störung einordnen und in diesem Zusammenhang Beratungsleistungen von uns in Anspruch nehmen, so behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, die geleisteten Beratungsleistungen im Nachhinein zu verrechnen. Dies gilt nur, sofern Beratungsleistungen für den Vertragspartner kostenpflichtig sind und er den entsprechenden Betrag nicht schon bezahlt hat.

 

9.6 Festgehalten wird, dass die vorstehenden Regelungen als Lex Specialis für die gewährleistungsrechtlichen Verbesserungsansprüche und die schadenersatzrechtliche Naturalrestitution des Vertragspartner in Verbindung mit der Software gelten.

 

10 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

 

10.1 Sofern nicht individuell anders vereinbart (wie z.B. bei monatlich kündbaren Abos ohne Bindung), gelten Verträge auf zwölf Monate befristet abgeschlossen.

 

10.2 Verträge werden, sofern keine Kündigung unter Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist erfolgt oder eine andere Vereinbarung vorliegt, nach Ablauf der Vertragslaufzeit automatisch um die ursprüngliche Vertragsdauer verlängert. Sofern nicht individuell anders vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Der Vertrag kann von beiden Seiten monatlich jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden.

 

10.3 Für die ordentliche Kündigung ist folgende Form für den Vertragspartner zwingend einzuhalten: Sofern eine Kündigung nicht über die Verwaltungsoberfläche des Vertragspartner vorgenommen werden kann, ist ein E-Mail an office@orderlyze.com zu senden. Anderweitige Kündigungen entfalten keine rechtlich bindende Wirkung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

 

10.4 Als wichtiger Grund, der uns zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, gelten insbesondere die folgenden Verhaltensweisen des Vertragspartner:

10.4.1 Der Vertragspartner ist für mehr als einen Monat mit der Bezahlung einer Rechnung, wenn auch nur teilweise, in Verzug.

10.4.2 Der Vertragspartner verletzt seine Vertragspflichten grob und beendet bzw. beseitigt diese Verletzung auch nach Abmahnung durch uns nicht. Von der Abmahnung kann abgesehen werden, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit dem Vertragspartner aufgrund der Schwere seiner Pflichtverletzung unzumutbar erscheint oder ein Erfolg nicht zu erwarten ist.

10.4.3 Der Vertragspartner nimmt Beratungsleistungen oder sonstige Leistungen von uns rechtsmissbräuchlich in Anspruch und beendet sein Vorgehen auch nach Abmahnung durch uns nicht.

10.4.4 Der Vertragspartner verbreitet Unwahrheiten über uns bzw. die Software in den (sozialen) Medien.

10.4.5 Der Vertragspartner verstirbt bzw. wird im Falle einer juristischen Person liquidiert.

10.4.6 Über das Vermögen des Vertragspartner wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen.

 

11 Entgelt und Entgeltanpassung

 

11.1 Die Preise der Leistungen von uns können dem jeweiligen Angebot bzw. der Rechnung des Vertragspartner entnommen werden.

 

11.2 Soweit nicht anders angeführt, verstehen sich alle genannten Preise exklusive Umsatzsteuer und in EUR.

 

11.3 Wir sind berechtigt, die Preise der Leistungen für jede Verlängerungslaufzeit anzupassen, höchstens jedoch an die zum Zeitpunkt der Verlängerung für Neukunden geltenden Preise. Der Vertragspartner wird spätestens 6 Wochen vor der relevanten Verlängerungslaufzeit via E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse über die Preisanpassung informiert.

 

 

12 Zahlungsbedingungen, Terminsverlust und Aufrechnung

 

12.1 Entgeltforderungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, sieben Tage nach Zustellung der Rechnung fällig. Wenn ein Fälligkeitszeitpunkt vereinbart wurde, muss der Rechnungsbetrag spätestens zum Fälligkeitsdatum auf unserem Konto eingelangt sein. Sofern der Vertragspartner uns eine Einzugsermächtigung erteilt hat, ziehen wir den Betrag binnen sieben Tagen nach Rechnungserstellung automatisch ein. Sollte der Einzug aus Gründen, die in der Sphäre des Vertragspartner liegen (z.B. mangelnde Deckung des Kontos), fehlschlagen und uns hierdurch Spesen entstehen, so werden diese Spesen dem Vertragspartner verrechnet.

 

12.2 Rechnungen werden dem Vertragspartner in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und gelten als zugegangen, sobald der Vertragspartner diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen bzw. zur Kenntnis nehmen hätte können.

 

12.3 Alle mit der Zahlung verbundenen Bankspesen (z.B. Spesen für Auslandsüberweisung) werden vom Vertragspartner getragen.

 

12.4 Unterjährliche Zahlungen sind ausschließlich mittels elektronisch abwickelbaren Zahlungsarten möglich (z.B. Lastschrift, Kreditkarte).

 

12.4 Bei Bezahlung mittels Überweisung ist der Vertragspartner verpflichtet den Verwendungszweck der Überweisung korrekt (wie auf der Rechnung angegeben) anzuführen. Sofern auf Grund des falschen Verwendungszweckes die Zahlung nur durch Nachforschungen manuell zugeordnet werden kann, muss der Vertragspartner die Bearbeitungskosten hierfür tragen. Solange die Zahlung aufgrund des falschen Verwendungszweckes nicht zugeordnet werden kann, gilt die Rechnung als nicht bezahlt.

 

12.5 Im Falle des Zahlungsverzugs werden von uns Verzugszinsen verrechnet. Der Zinssatz beträgt zwölf Prozent jährlich. Außerdem ist der Vertragspartner gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für unsererseits entstandene Beitreibungskosten, einen Pauschalbetrag von EUR 40,- zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Vertragspartner darüber hinaus die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des zuständigen Bundesministers überschreiten, zu ersetzen.

 

12.6 Sollte der Vertragspartner unterjährlich bezahlen und mit einer unterjährlichen Zahlung, wenn auch nur teilweise, mehr als einen Monat in Verzug sein, haben wir das Recht, die gesamten für die Restlaufzeit der Mindestvertragsdauer noch offenen Zahlungen mit sofortiger Wirkung fällig zu stellen.

 

12.7 Wir behalten uns das Recht vor, im Falle einer (wenn auch nur teilweise) ausbleibenden Zahlung den Zugang des Vertragspartner zur Software vorübergehend und bis zur vollständigen Begleichung der offenen Rechnungen zu sperren. Im Falle eines solchen Zahlungsverzuges hat der Vertragspartner ebenso keinen Anspruch auf Beratungsleistungen. Der fortlaufende Entgeltanspruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung unberührt. Nach Begleichung der Zahlungsrückstände wird der Zugang des Vertragspartner unverzüglich wieder freigeschalten.

 

12.8 Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet.

 

12.9 Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen des Vertragspartner ist nur zulässig, wenn diese gerichtlich festgestellt oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

 

12.10 Sofern die Verrechnung der wir-Leistungen durch einen von uns anerkannten Vertriebspartner erfolgt, sind entsprechende Vereinbarungen zwischen Vertriebspartner und Vertragspartner bzgl. Zahlungsbedingungen gegenüber diesen AGB vorrangig.

 

13 Zugang von Erklärungen und Datenänderungen

 

13.1 Wir können dem Vertragspartner sämtliche Dokumente, Nachrichten, Vereinbarungen und Offenlegungen in Verbindung mit seinem Account (insb. Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Kündigungen) an die von ihm zuletzt angegebene E-Mail-Adresse zusenden.

 

13.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet uns umgehend, spätestens aber binnen einer Woche, elektronisch über Änderungen seiner Unternehmensdaten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift, Firmenbuchnummer, Rechtsform) oder seiner Bankverbindung zu informieren.

 

13.3 Erklärungen gelten als zugegangen, sobald der Vertragspartner diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen oder zur Kenntnis nehmen konnte. Nicht eingeschriebene Post gilt innerhalb Österreichs zwei Werktage nach Aufgabe als zugegangen.

 

13.4 Erklärungen gelten auch dann als zugegangen, wenn sie der Vertragspartner nicht erhalten hat, weil er uns nicht über die Änderung seiner Daten informiert hat.

 

14 Geheimhaltung

 

14.1 Sowohl wir als auch der Vertragspartner sind verpflichtet, über sämtliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei, die im Zusammenhang mit der Anbahnung oder Erfüllung dieses Vertrages erlangt wurden, Stillschweigen zu bewahren und diese vorbehaltlich der Zustimmung des Vertragspartners Dritten nicht zugänglich zu machen.

 

14.2 Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für drei Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für drei Jahre nach Angebotseinholung aufrecht.

 

14.3 Sollte eine der Vertragsparteien durch anwendbares Recht, durch die Entscheidung eines Gerichts, einer Behörde oder in anderer Weise zur Offenlegung von nach 15.1 vertraulichen Informationen verpflichtet sein, so wird sie die andere Vertragspartei sofort über Inhalt und Umfang der Offenlegungspflicht informieren.

 

15 Datenschutz

 

Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung unter https://www.orderlyze.com/datenschutzerklaerung, welche nicht Vertragsbestandteil ist, sondern die Info-Pflichten der DSGVO erfüllt.

 

16 Gewährleistung und Anfechtbarkeit

 

16.1 Wir gewährleisten eine Verfügbarkeit der Software von 99 Prozent im Jahresmittel. Hiervon ausgeschlossen sind Umstände, für die die Haftung von uns ausgeschlossen ist. Die Gewährleistungsfrist für Hardware beträgt sechs Monate.

 

16.2 Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Die Anwendbarkeit von § 924 ABGB wird ausgeschlossen, sodass auch in den ersten sechs Monaten nach Übergabe das Vorliegen eines Mangels im Zeitpunkt der Übergabe nachzuweisen ist.

 

16.3 Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Ware), spezifiziert und schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Bekanntwerden), spezifiziert und schriftlich zu rügen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung des Vertragspartner bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen.

 

16.4 Wir sind im Falle der Gewährleistung berechtigt, den Gewährleistungsbehelf (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Ausgenommen davon sind jene Fälle, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Lex Specialis dieser AGB – die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsbehelfe in Bezug auf die Software greifen sohin erst, wenn wir der Verbesserungspflicht entsprechend der genannten Bestimmung nicht nachgekommen sind.

 

16.5 Eine Preisminderung darf nicht selbständig durch den Vertragspartner mittels Reduzierung des vereinbarten Entgelts vorgenommen werden.

 

16.6 Sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart ist, verzichten die Parteien ausdrücklich auf das Recht, Verträge wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte anzufechten bzw. anzupassen.

 

17 Zusatzbestimmungen für den Kauf von Hardware - Eigentumsvorbehalt

 

17.1 Die gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von uns. Im Falle der Betreibung einer Zwangsvollstreckung in die noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, uns hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Sicherung der bestehenden Ansprüche erforderlich sind bzw. sein können.

 

17.2. Darüber hinaus behalten wir uns bis zur Bezahlung sämtlicher Ansprüche und Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an unseren Waren vor; dies auch, falls diese konkreten Waren bezahlt wurden. Unser Eigentum bleibt auch dann bestehen, wenn der Liefergegenstand mit anderen Ihrer Gegenstände oder denen eines Dritten verarbeitet oder sonst umgewandelt wird. Lediglich für den Fall, dass auch ein Zulieferer verlängerten Eigentumsvorbehalt rechtswirksam geltend gemacht hat, werden uns die betreffenden Lieferforderungen im Umfang seines Eigentumsanteils an den verkauften Waren abgetreten.

 

17.3. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung Ihrerseits, Einleitung von Insolvenzverfahren oder sonstiger Gefährdung der Befriedigung, sind Sie verpflichtet, die Vorbehaltsware für jeden Dritten durch Beschilderung oder in sonstiger Weise als unser Eigentum kenntlich zu machen. Unabhängig davon sind durch uns Bevollmächtigte jederzeit berechtigt, bei Ihnen entsprechende Feststellungen zur Wahrung unserer Rechte vorzunehmen und alle dafür erforderlichen Unterlagen vorgelegt zu erhalten. Die Vorbehaltsware ist sodann fracht- und spesenfrei auf unser Verlangen an uns herauszugeben, wobei wir aufgrund einer hiermit von Ihnen unwiderruflich erteilten Einwilligung zur Wegnahme befugt sind, sowie wir in diesem Falle auch berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, nach unserer Wahl die Ware im Wege der Versteigerung oder freihändig zu verkaufen und den Erlös auf den Nettokaufpreis zu verrechnen.

 

17.4. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch Sie an Dritte sind ausgeschlossen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte sind Sie verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden zu verständigen; diese Geltendmachung erfolgt jedenfalls auf Ihre Kosten.

 

18. Zusatzbestimmungen für den Kauf von Hardware - Lieferbestimmungen

 

18.1 Für den Fall der Versendung der Hardware trägt die Lieferkosten und das Risiko des Transportes der Vertragspartner. Die Vertragserfüllung tritt mit der Übergabe an den Postzusteller ein.

 

18.2 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

 

18.3 Liefertermine und Lieferfristen werden unter der Voraussetzung normaler Verhältnisse nach bestem Wissen vereinbart; sofern sie nicht ausdrücklich als fix bezeichnet und vereinbart sind, gelten diese immer nur als annähernd bemessene Lieferzeit, wobei eine Über- oder Unterschreitung der Liefertermine und Lieferfristen bis 10 Tage jedenfalls noch als rechtzeitig gilt. Die Einhaltung der Liefertermine und Lieferfristen durch uns ist von der Einhaltung der allenfalls von Ihnen vor Lieferung zu erfüllenden wie immer gearteten Pflichten und Bedingungen abhängig; andernfalls sind wir zu einer entsprechenden Verschiebung der Liefertermine und Lieferfristen berechtigt, ohne dadurch in Verzug zu geraten. Wird von Ihnen eine technische, kaufmännische oder terminliche Änderung des Auftrages gewünscht, so sind wir zur einseitigen Bekanntgabe einer neuen Lieferfrist oder eines neuen Liefertermins berechtigt.

 

18.4. Uns treffen in den in Punkt 19.3. genannten Fällen keine Verzugsfolgen; wir sind berechtigt, bei Vorliegen derartiger Umstände ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Sie daraus irgendwelche Ansprüche abzuleiten befugt sind; Sie sind in den oben genannten Fällen zum Rücktritt und zur Geltendmachung von Ansprüchen welcher Art auch immer nicht berechtigt. Dauert einer der in Punkt 19.3. genannten Umstände länger als zwei Monate, so sind sowohl wir als auch Sie berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung den Vertrag aufzulösen; dieses Recht besitzen Sie nicht (mehr), (i) wenn Sie die Unterbrechung zu vertreten haben oder (ii) wenn wir Sie vom Wegfall des Hindernisses verständigt und die Lieferung innerhalb angemessener Frist angekündigt haben.

 

18.5 Erwächst Ihnen aus einem von uns krass grob fahrlässig verschuldeten Lieferverzug nachweislich ein Schaden, so besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens in Höhe von höchstens 5% vom Wert jenes Teils der Lieferung, der infolge des Lieferverzuges von Ihnen nicht rechtzeitig oder nicht zweckentsprechend benützt werden kann. Weitergehende Ansprüche aufgrund eines Lieferverzugs sind ausgeschlossen.

 

18.6. Sie sind verpflichtet, die Ware zum bestätigten Liefertermin bzw innerhalb der bestätigten Lieferfrist abzunehmen. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen vertragswidriger Lieferung oder der Umstand, dass Sie nicht in der Lage waren, die Lieferung zu prüfen, berechtigen Sie nicht, die Abnahme zu verweigern oder zu verschieben. Bei Abrufaufträgen verpflichten Sie sich, die Ware spätestens 14 Tage nach Fertigstellung zu übernehmen. Wir haben unsere Verpflichtung erfüllt, wenn der Liefergegenstand zu Ihrer Verfügung steht, dh Ihnen die Lieferbereitschaft mitgeteilt wird.

 

18.7 Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt

18.7.1 entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür die entsprechende Lagergebühr in Rechnung gestellt wird, und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder

18.7.2 nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; wir sind in diesem Fall berechtigt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 30 Prozent des Verkaufspreises der für den Vertragspartner bereitgestellten Hardware einzubehalten.

 

18.8. Erfolgt die Einlagerung iSd Punktes 19.7.1 bei uns, so sind wir berechtigt, von Ihnen eine Gebühr zu verlangen, die jener eines öffentlichen Lagerhauses entspricht; eine Haftung unsererseits für die Verschlechterung oder den Untergang der bei uns gelagerten Ware trifft uns nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit; davon unberührt bleiben unsere Rechte iSd §§ 373 ff UGB. Im Falle des Punktes 19.7.2 sind wir berechtigt, selbst den Transport der Ware unter Einschluss einer Transportversicherung auf Ihre Kosten an Ihren Wohnsitz zu veranlassen, wobei uns die Wahl der Versandart (LKW, Bahn, Schiff, Flugzeug etc) überlassen bleibt. Nehmen Sie die Ware ganz oder teilweise nicht ab bzw kommen Sie in Annahmeverzug, können wir (i) nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder (ii) Schadenersatz wegen Nichterfüllung begehren.

 

18.9. Bei der Übernahme der Warensendung ist die Verpackung auf Beschädigung zu kontrollieren und im berechtigten Schadensfall dem Frachtführer bzw Zusteller schriftlich anzuzeigen bzw die Annahme unter Hinweis der Beschädigung zu verweigern. Unvollständige Lieferungen oder Beschädigungen auf dem Transportweg haben Sie innerhalb angemessener Frist beim zuständigen Postamt bzw Zustellunternehmen zu beanstanden und uns auf Verlangen eine erstellte Niederschrift zu übermitteln.

 

18.10. Die Gefahr geht in allen Fällen auf Sie über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs jedenfalls auf Sie über.

 

19. Zusatzbestimmungen für den Kauf von Hardware - Ergänzende Bestimmungen

 

19.1 Ein Rücktrittsrecht des Vertragspartner besteht nur in den vom Gesetz eingeräumten Fällen, darüberhinausgehende Rücktrittsrechte bestehen nicht. Da wir nur mit Unternehmern Verträge abschließt, stehen dem Vertragspartner keine Rücktrittsrechte nach verbraucherrechtlichen Vorschriften zu. Außerdem wird der Vertragspartner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Rücktritt vom Hardware-Kaufvertrag nicht auch zum Rücktritt von anderen Abo-Verträgen berechtigt.

 

19.2 Um den Gewährleistungsbehelf der Verbesserung in Anspruch zu nehmen hat der Vertragspartner Rücksprache mit uns zu halten (via unserer Hotline oder per E-Mail an office@orderlyze.com) und den für den jeweiligen Mangel vorgesehene Reparaturprozess einzuhalten. Bei Nichteinhaltung des Prozesses werden dem Vertragspartner die zusätzlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Ein Rückversand der Hardware an uns sind ebenso nur unter vorheriger Absprache mit uns gestattet, da ansonsten keine Rückabwicklung vorgenommen werden kann.

 

19.3 Sofern sich auf der gelieferten Ware Unternehmenskennzeichen, Seriennummern oder sonstige Identifikationsmerkmale von uns befinden, dürfen diese weder verändert noch entfernt werden.

 

20. Haftung

 

20.1 Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern uns dieses Verschulden vom Vertragspartner nachgewiesen wird, verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für Personenschäden oder Schäden nach dem PHG. Alle sonstigen Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, insbesondere solche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss oder wegen der Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten, kann der Vertragspartner nur dann geltend machen, wenn sie auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Die Haftung verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von Schaden und Schädiger, jedenfalls in zehn Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.

 

20.2 Die vorstehende Beschränkung gilt nicht für voraussehbare Schäden aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In einem solchen Fall haften wir jedoch nur soweit der Schaden vorhersehbar war. Für nicht vorhersehbare Exzessrisiken haften wir nicht. Die vorstehende Einschränkung gilt auch dann ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.

 

20.3 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn sowie einen positiven Schaden, soweit sich der Gewinn bereits in einer konkreten Erwerbsaussicht realisiert hat, Zinsverlust, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften wir, soweit gesetzlich zulässig, nicht.

 

20.4 Eine allfällige Haftung von uns ist betragsmäßig beschränkt mit der Höhe der vereinbarten Abo-Kosten bzw. der Höhe des vereinbarten Leistungsentgeltes.

 

20.5 Wir haften insbesondere nicht für:

20.5.1 Schäden durch Fehlbedienungen, falsche Eingaben oder Konfigurationen des Vertragspartner,

20.5.2 Schäden durch Konfigurationen der Software, die auf Wunsch des Vertragspartner von uns durchgeführt wurden;

20.5.3 Schäden infolge nicht gesicherter Daten,

20.5.4 Schäden infolge höherer Gewalt,

20.5.5 Schäden aufgrund von Hardware, die nicht durch uns bereitgestellt wurde,

20.5.6 Schäden aufgrund einer fehlenden oder fehlerhaften Internetverbindung sowie

20.5.7 sonstige Schäden, die aus der Sphäre des Vertragspartner stammen.

 

20.6 Der Ersatz von Folgeschäden, von bloßen Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn, von Zinsverlusten, von mittelbaren Schäden wegen der Lieferung vertragswidriger Ware, von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen Sie, für Schäden wegen Betriebsunterbrechung und Produktionsausfall ist jedenfalls ausgeschlossen. Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag enthält keine Schutzpflichten zugunsten Dritter; dies gilt auch dann, wenn vorherzusehen ist, dass ein Dritter Empfänger der Leistung ist oder dass ein Dritter mit den Waren in Berührung kommt. Soweit wir oder die Erfüllungsgehilfen technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von diesen geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt jedenfalls mit der Be- oder Verarbeitung der Lieferung oder deren Weiterverkauf.

 

20.7 Der Schadenersatz darf den Betrag nicht übersteigen, den wir als mögliche Folge der Vertragsverletzung voraussehen hätten können. Etwaige Haftungs- oder Regressansprüche einschließlich etwaiger Ansprüche aus Mangelfolgeschäden gegenüber uns sind darüber hinaus betraglich mit 50% des im Rahmen des jeweiligen Auftrages mit uns vereinbarten bzw geleisteten Entgelts beschränkt und verjähren binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahmemöglichkeit des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen.

 

21 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

21.1 Aufgrund von Änderungen der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen behalten wir uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Der Vertragspartner wird via E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse oder in der Verwaltungsoderfläche über die Änderung der AGB informiert.

 

21.2 Sofern die Änderung der AGB zum Nachteil des Vertragspartner erfolgt, hat er ein Widerspruchsrecht. Dieses ist binnen eines Monats ab Zugang der Information via E-Mail an office@orderlyze.com wahrzunehmen. Die Frist ist gewahrt, sofern der Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei uns eingeht. Mangels Widerspruchs des Vertragspartner gelten die Änderungen als genehmigt und der Vertrag wird unter Zugrundelegung der neuen AGB fortgesetzt. Auf das Widerspruchsrecht wird der Vertragspartner ausdrücklich in der Information hingewiesen.

 

21.3 Sollte der Vertragspartner wirksam gegen eine Änderung der AGB widersprochen haben, besteht der Vertrag mit uns unverändert fort. Es kommt uns in diesem Fall jedoch ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu, wenn das Festhalten an dem Vertrag für uns technisch, wirtschaftlich oder rechtlich nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Dieses Kündigungsrecht ist binnen eines Monats via E-Mail an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse des Vertragspartner wahrzunehmen.

 

22 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

22.1 Dieser Vertrag unterliegt dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

 

22.2 Erfüllungsort der Leistungen ist Laakirchen.

 

22.3 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand A-4810 Gmunden.

 

23 Salvatorische Klausel

 

23.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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