Was ist die TSE für Registrierkassen?

Achtung: die letzte TSE-Frist endete am 31.12.2022 — seither gilt die Pflicht ohne Ausnahmen!

TSE steht für Technische Sicherheitseinrichtung und ist eine technische Schutzmaßnahme vor Manipulationen an digitalen Aufzeichnungen. Dadurch soll verhindert werden, dass Aufzeichnungen, die du mit deinem Kassensystem tätigst, nachträglich geändert oder gelöscht werden. Die Verpflichtung, eine TSE-konforme Kasse zu haben, wurde in der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) festgelegt, welche seit 2020 in Deutschland gilt. Nach dem Ende der Übergangsregelungen gilt die TSE-Pflicht seit dem 01.01.2023 — ohne Ausnahmen für Kassensysteme ohne TSE.

Wer ist verpflichtet, eine TSE zu haben?

Seit dem 01. Januar 2023 müssen elektronische Registrierkassen mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Das betrifft alle Branchen, auch die Gastronomie.

Die Regelung gilt auch dann,

  • wenn deine Kasse zwischen dem 25. November 2010 und dem 01. Januar 2020 angeschafft wurde und der GoBD entspricht,
  • wenn deine Kasse nicht umgerüstet werden kann — in diesem Fall musst du ein neues Kassensystem erwerben.

Kurz zusammengefasst: Alle elektronischen Kassensysteme müssen eine TSE aufweisen!

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